Im CORRECTIV.Faktenforum kommen Menschen zusammen, die sich für einen faktenbasierten Diskurs engagieren möchten.

Im CORRECTIV.Faktenforum kommen Menschen zusammen, die sich für einen faktenbasierten Diskurs engagieren möchten. (Foto: Ivo Mayr/CORRECTIV)

CORRECTIV.Faktenfonds für Bürgerstiftungen

Desinformation verbreitet sich rasant und kann auch in lokalen Gemeinden Misstrauen und Polarisierung fördern. Um dem entgegenzuwirken, startet das CORRECTIV.Faktenforum gemeinsam mit dem Verein der deutschen Bürgerstiftungen, Stiften für alle e.V., den neuen CORRECTIV.Faktenfonds für Bürgerstiftungen.

Das CORRECTIV.Faktenforum engagiert sich als Deutschlands erste Faktencheck-Community aktiv gegen Desinformation und setzt dabei verstärkt auf lokale Initiativen. Bürgerstiftungen sind dafür wichtige Partner: Mit ihrer tiefen Verankerung vor Ort bringen sie Menschen zusammen und fördern den gesellschaftlichen Zusammenhalt durch gemeinschaftliche Projekte.

Der neue Förderfonds unterstützt Bürgerstiftungen dabei, gezielt Veranstaltungen und Aktionen zu realisieren, die den faktenbasierten Austausch stärken und Desinformation entgegentreten. So entsteht ein starkes Netzwerk für Aufklärung und Dialog direkt in den Gemeinden.

Logo Faktenfonds für Bürgerstiftungen

Kriterien für die Förderung

Der CORRECTIV.Faktenfonds unterstützt Bürgerstiftungen dabei, Projekte und Veranstaltungen zu realisieren, die Desinformation als Problem für die (lokale) Demokratie thematisieren und eine konstruktive, faktenbasierte Debattenkultur stärken. Dabei muss mindestens eine Maßnahme zur Informations- und Medienkompetenzbildung von Menschen vor Ort enthalten sein. Bei der Umsetzung können die Antragsteller über klassische Workshops und Paneldiskussionen hinausgehen, um Zielgruppen mit kreativen Formaten zu erreichen und für das Thema zu interessieren. Reine Kampagnen ohne Bildungsaspekt sind nicht förderfähig. Nachfolgend sind die genauen Kriterien für eine Förderung aufgeführt.

1. Förderfähige Projekte

Folgende Arten von Projekten sind förderfähig:

  • Veranstaltungen und Workshops zur Medienbildung und kritischen Informationsbewertung

  • Aufklärungsmaßnahmen über Desinformation und Fake News

  • Schulungen für Bürgerinnen und Bürger zur Stärkung der Medienkompetenz

  • Interaktive Formate, die Bürger aktiv in den Diskurs über Desinformation einbinden

  • Kollaborative Projekte mit Schulen, Bibliotheken oder anderen Bildungseinrichtungen

  • Dokumentations- und Rechercheprojekte zu lokaler Desinformation

2. Fördervoraussetzungen

Für eine Förderung sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Antragsteller muss eine Bürgerstiftung mit Gütesiegel des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen sein.

  • Das Projekt muss einen direkten Bezug zu Desinformation als demokratisches Problem haben.

  • Mindestens eine Maßnahme zur Informations- und Medienkompetenzbildung der Öffentlichkeit muss enthalten sein.

  • Die beantragte Fördersumme darf maximal 5.000 Euro betragen.

  • Der Antrag muss über das Online-Formular eingereicht werden.

  • Das Projekt darf keine staatlichen Förderungen oder andere Regelleistungen erhalten.

3. Nicht förderfähige Projekte

Die folgenden Projektarten sind von der Förderung ausgeschlossen:

  • Reine Kampagnen ohne Bildungsmaßnahmen

  • Bauliche Maßnahmen oder Infrastrukturprojekte

  • Kauf von technischer Ausstattung ohne direkten Bildungsbezug

  • Reine Forschungsvorhaben

  • Projekte ohne klare Nachhaltigkeit oder langfristige Wirkung

  • Einmalige Veranstaltungen ohne medienpädagogischen Mehrwert

FAQ zum CORRECTIV.Faktenfonds für Bürgerstiftungen

  • Gefördert werden Veranstaltungen und Projekte, die sich mit Desinformation als Problem für die (lokale) Demokratie befassen und eine konstruktive, faktenbasierte Debattenkultur stärken. Die Förderung setzt voraus, dass mindestens eine Maßnahme zur Informations- und Medienkompetenzbildung von Menschen      vor Ort enthalten ist. Dabei können Antragsteller bei der Umsetzung über klassische Workshops und Paneldiskussionen hinausgehen, um Zielgruppen mit kreativen Formaten zu erreichen und für das Thema zu interessieren. Reine Kampagnen ohne Bildungsaspekt sind nicht förderfähig. Ziel ist es, das Bewusstsein für den Einfluss von Desinformation zu schärfen und Menschen zu befähigen, kritisch mit Informationen umzugehen.

  • Anträge können ausschließlich von Bürgerstiftungen gestellt werden, die das Gütesiegel des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen tragen. Andere Organisationen oder Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt.

  • Die maximale Fördersumme beträgt 5.000 Euro pro Projekt. Ein Mindestbetrag ist nicht festgelegt. Die Mittel sind zweckgebunden und müssen entsprechend des bewilligten Projekts verwendet werden.

  • Bewerbungen sind jederzeit über das Online-Formular auf der Website des Vereins Stiften für Alle möglich. Alle erforderlichen Unterlagen müssen digital eingereicht werden.

  • Folgeanträge sind in begründeten Fällen möglich. Voraussetzung ist, dass das zuvor geförderte Projekt erfolgreich war und eine weitere Unterstützung sinnvoll erscheint. Eine neue Bewerbung für ein anderes Projekt ist ebenfalls möglich.

  • Nein, Anträge können jederzeit eingereicht werden. Es gibt keine festen Fristen oder Bewerbungszeiträume. Anträge sollten mit mindestens drei Monaten Vorlauf zum geplanten Veranstaltungsdatum eingereicht werden

  • In der Regel werden Förderentscheidungen innerhalb von sechs Wochen nach Eingang aller Unterlagen getroffen. Die Mittel werden anschließend zeitnah ausgezahlt.

  • Nein, es ist lediglich ein formloser Bericht erforderlich, der Ablauf und      Wirkung des Projekts      darstellt. Detaillierte Informationen zum Berichtswesen erhalten erfolgreiche Antragsteller zusammen mit dem Zuwendungsbescheid.

  • Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den Datenschutzbestimmungen der zuständigen Institutionen. Detaillierte Informationen zur DSGVO-konformen Datenverarbeitung werden bei Antragstellung bereitgestellt.

  • Der Faktenfonds ist ein Kooperationsprojekt von Stiften für Alle e.V. und der CORRECTIV Recherchen für die Gesellschaft gGmbH. Gemeinsam entscheiden die Partner über Förderzusagen aus dem Faktenfonds. CORRECTIV unterstützt bewilligte Projekte nach Absprache und Verfügbarkeit über das CORRECTIV.Faktenforum. Die Faktenforum-Mitarbeitenden unterstützen mit fachlicher Expertise bei der Vorbereitung und stellen nach Absprache Experten und Informationsmaterialien zur Verfügung. Teilnehmende der Maßnahmen sind eingeladen, sich über die lokale Maßnahme hinaus an dem Community-Projekt CORRECTIV.Faktenforum und auf der gleichnamigen Plattform zu beteiligen.

  • Die konkreten Ansprechpartner werden noch bekannt gegeben.